„Was hinter uns liegt und was vor uns liegt, sind Winzigkeiten im Vergleich zu dem, was in uns liegt.“
(Oliver Wendell Holmes)
Willkommen auf unserer Internetseite. Unsere Praxis für Sprachtherapie und Logopädie im Zentrum von Riesa wurde im Jahr 2011 gegründet.
Als Sprachtherapeuten befassen wir uns mit der Vorbeugung und der Regeneration von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren.
Im Sprachheilzentrum Riesa sind hochqualifizierte Therapeutinnen mit unterschiedlichen Behandlungsschwerpunkten beschäftigt. Es herrscht eine angenehme, familiäre Atmosphäre, die auch unseren Patienten gut tut.
Der Weg zur Therapie
Häufig wird eine logopädische Behandlung von dem behandelnden Arzt empfohlen. In diesem Fall stellt der Arzt ein Rezept für eine sprachtherapeutische Behandlung aus. Gelegentlich ergreifen Patienten auch selbst die Initiative. Der Weg zur logopädischen Behandlung führt immer dann über den Arzt, wenn es sich um entwicklungs- oder krankheitsbedingte Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen handelt. Ein Rezept kann jeder niedergelassene Arzt ausstellen. Besonders häufig werden Rezepte von Kinderärzten, Kieferorthopäden, Zahnärzten, Allgemeinmedizinern, HNO-Ärzten/Phoniatern, Neurologen und Internisten ausgestellt.
Die Diagnostik
Vor der eigentlichen Behandlung führen wir eine aussagekräftige Diagnostik durch. Dabei beginnen wir mit Fragen zur Krankheitsgeschichte und zur aktuellen Situation. Die vorhandenen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen werden genau ermittelt. Anschließend erfolgen die Auswertung, die Beratung des Patienten oder/und der Angehörigen und die individuelle Therapieplanung.
Die Therapie auch als Hausbesuch
Die Behandlung findet ein oder mehrmals in der Woche und in der Regel als Einzeltherapie statt. Der Arzt legt fest, wie viele Therapien pro Woche stattfinden und wie lange die Behandlungen dauern sollen. Üblich sind 30 min, 45 min oder 60 min für eine Therapiesitzung.
Hausbesuche
Die Therapien finden normalerweise in der Praxis statt. Bei Bedarf und medizinischer Indikation sind auch Hausbesuche möglich. Der Arzt kann das auf der Verordnung vermerken. Kinder mit mentalen oder körperlichen Behinderungen und Kinder die einen Integrationsstatus haben, können wir auch in den entsprechenden Einrichtungen sprachtherapeutisch betreuen.
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